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Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten 

nach

DIN EN 12811

DIN 4420

BetrsSichV

TRBS

Nach Beendigung der Gerüstbauarbeiten ist es gesetzlich vorgeschrieben das Gerüst nach § 10/ §11 BetrSichV zu prüfen und diese in einem Prüfprotokoll zu Dokumentieren. Nach erfolgreicher Prüfung kann das Gerüst dann Freigegeben werden. Die Freigabe ist  mittels Kennzeichnung ebenfalls schriftlich zu Dokumentieren und gut sichtbar am Gerüst zu befestigen.

Wird die Prüfung nicht durchgeführt und das Gerüst nicht gekennzeichnet, können im Schadensfall, von seitens der gesetzlichen sowie privaten Unfall- und Krankenkassen Regressansprüche geltend gemacht, bzw. Leistungen verweigert werden.

Auch ist zu beachten, dass im Schadensfall, nicht nur der Gerüstersteller, sondern auch der Nutzer/ Auftraggeber haftbar gemacht werden können. Daher sind Prüfprotokoll und Kennzeichnung immer vom Gerüstersteller und vom Nutzer/ Auftraggeber zu unterzeichnen.

  • Sie haben als Privatperson Ihr Gerüst in Eigenleistung erstellt.
  • Sie haben als Privatperson eine Handwerksfirma (Maler, Verputzer, Dachdecker usw.) beauftragt die ihr Gerüst in Eigenregie erstellt.
  • Sie als Handwerksfirma erstellen Ihr Gerüst selber, möchten oder können die Prüfung nach § 10/ § 11 BetrSichV aber nicht selbst durchführen weil Sie z.B. keine Befähigte Person zum Prüfen von Gerüsten in Ihrem Betrieb beschäftigen.

Dann sind Sie bei uns richtig.

Wir kommen nach Beendigung der Gerüstbauarbeiten vorbei, sehen uns alles genau an und erstellen gemeinsam mit Ihnen eine entsprechende Dokumentation. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns ein genaues Prüfprotokoll. Danach können Sie den Freigabeschein ausfüllen und am Gerüst anbringen.

Sollte Ihr Gerüst die Prüfung einmal nicht bestehen, ist dies auch kein Beinbruch. Wir erklären Ihnen genau wo Sie noch nachbessern müssen und kommen dann zu einer erneuten Prüfung wieder vorbei.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen auch schon im Vorfeld zur Verfügung. Dadurch kann in den meisten Fällen eine Nachprüfung vermieden werden.

Falls das Gerüst nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzt wird, können wir im Vorfeld  auch gerne die von der Berufsgenossenschaft geforderte Gefährdungsbeurteilung sowie Betriebs- und Montageanweisung erstellen.  

 

 

Gerüst- und Baumaschinenverleih Krall * HANDWERKLICHE DIENSTLEISTUNGEN -TECHNIKERBETRIEB-

Kirchenstraße 75 * 66793 Saarwellingen- Reisbach * Tel.: 06838/ 970747 * Fax.: 06838/ 970746 * Mobil: 0160/ 2847285 * Mail: info@geruest-saarland.de

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