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Baumfällungen und Grundstücksrodungen    
     
Beim Fällen von Bäumen unterscheiden wir zwischen zwei Grundarten von Fällungen:
     

1. Standard Fällungen

Dabei wird der Baum klassisch gefällt und  in einem Stück zu Boden gebracht. Hierzu muss ausreichend Platz im Umkreis des zu fällenden Baumes zur Verfügung stehen. Danach wird der Baum entastet. Das Stammholz und Äste ab 10 cm Durchmesser werden auf circa 1 m Länge geschnitten.       

                                       

 

                                                                                                             

 

    

2. Spezialfällungen

Der noch stehende Baum wird stückweise, mit Hilfe eines Hubsteigers, abgetragen. Dazu wird der Baum zuerst von unten nach oben entastet. Danach wird der verbliebene Stamm von oben nach unten Stückweise abgetragen. Sollten die einzelnen Baumteile nicht frei nach unten fallen können, z. B. weil dadurch Beschädigungen an Gebäuden ö. ä. entstehen könnten, werden diese vorsichtig an Seilen nach unten abgelassen (Rigging). Das Stammholz und Äste ab 10 cm Durchmesser werden auf circa 1 m Länge geschnitten.  

Sollte der Einsatz eines Hubsteigers nicht möglich sein, etwa wegen fehlender Zufahrt oder aus sonstigen Platzgründen, vermitteln wir Ihnen gerne einen Fachbetrieb der die Arbeiten mittels Seilklettertechnik durchführen kann. So können Bäume auch auf engstem Raum sicher abgetragen werden.

Bei Fällungen im öffentlichen Straßenverkehr können wir Ihnen ebenfalls einen Fachbetrieb vermitteln. 

     
Folgende Leistungen sind in der Standardfällung enthalten:   Folgende Leistungen sind in der Spezialfällung enthalten: 
  • Baustellenbesichtigung und Angebotserstellung (kostenlos)
  • Betriebsstoffe und Werkzeuge
  • Festlegung des Fällbereichs
  • Baumfällung
  • Stamm und Äste ab 10 cm Durchmesser auf die Länge von circa 1 m schneiden.
 
  • Baustellenbesichtigung und Angebotserstellung (kostenlos)
  • Betriebsstoffe und Werkzeuge 
  • Festlegung des Arbeitsbereichs
  • Entasten und stückweises abtragen des Baumes
  • Bei Bedarf das abseilen der einzelnen Baumteile
  • Stamm und Äste ab 10 cm Durchmesser auf die Länge von circa 1 m schneiden.
Wir sind bemüht Ihnen im voraus ein möglichst faires und transparentes Angebot zu erstellen, in dem wir auch gerne Ihre Wünsche, von Ihnen erbrachte Eigenleistungen, sowie die Verwertung des Stammholzes berücksichtigen. Daher unterscheiden wir bei unserer Preisgestaltung zwischen 4 Kategorien. Die einzelnen Kategorien sind sowohl für Standard- wie auch Spezialfällungen gültig. 
     

1. Kategorie 

WIR: fällen den Baum und verwerten das Stammholz

SIE: entsorgen die Äste

 

2. Kategorie

WIR: fällen den Baum

SIE: entsorgen die Äste und verwerten das Stammholz

     

3. Kategorie

WIR: fällen den Baum und entsorgen die Äste

SIE: verwerten das Stammholz 

 

 

4. Kategorie

WIR: fällen den Baum, entsorgen die Äste und verwerten das Stammholz

SIE: genießen den Tag

     
Wenn es mit dem Fällen einzelner Bäume nicht getan ist, übernehmen wir auch gerne die komplette Rodung Ihres neu erworbenen Bauplatzes, oder des verwilderten Gartengrundstücks. Hierzu fällen wir die Bäume, Roden den Bewuchs, entfernen die Baumwurzeln und entsorgen die anfallenden Grünabfälle.
     

Bei allen Arbeiten halten wir uns selbstverständlich an die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen.

Hier sind in erster Linie zu beachten:

• Das Saarländische Naturschutzgesetz    
• Das Saarländische Straßengesetz  
• Die Baumschutzsatzung der jeweiligen Saarländischen Kommunen- Dillingen
  Saarlouis
  Überherrn
  Bous
  Heusweiler
  Riegelsberg
  Püttlingen
  Völklingen
  Saarbrücken
  Sulzbach
  Merchweiler
  Homburg
  Lebach
   
Alle anderen Kommunen des Saarlandes habe derzeit keine Baumschutzsatzung. Hier können Sie als Eigentümer zunächst frei entscheiden ob Sie Ihre Bäume fällen möchten oder nicht. Lediglich die Bestimmungen des Saarländischen Natur- und Straßengesetzes sind einzuhalten.
   
Für die Einholung einer eventuell benötigten behördlichen Genehmigung sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Wir helfen Ihnen im Vorfeld aber gerne bei der Klärung ob eine Genehmigung notwendig ist und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Antragsstellung.  
 
Wenn gewünscht, können wir die gefällten Bäume auch gerne zu kamingerechtem Brennholz weiterverarbeiten.
     
     

Gerüst- und Baumaschinenverleih Krall * HANDWERKLICHE DIENSTLEISTUNGEN -TECHNIKERBETRIEB-

Kirchenstraße 75 * 66793 Saarwellingen- Reisbach * Tel.: 06838/ 970747 * Fax.: 06838/ 970746 * Mobil: 0160/ 2847285 * Mail: info@geruest-saarland.de

 

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