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Bedingungen für den Verkauf von Maschinen- Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Anbieter

(1)     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Kunden bei der Firma Gerüst- und Baumaschinenverleih Krall tätigen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Das Warenangebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen. Privatpersonen, die Maschinen bei uns erwerben möchten, erklären sich damit einverstanden, die Maschinen zu denselben Konditionen wie Gewerbetreibende, Unternehmen und juristische Personen zu erwerben und werden somit vertraglich gleichgestellt. Der Käufer versichert ausdrücklich und an Eides statt, dass es sich bei ihm um einen Unternehmer, Gewerbetreibenden, Freiberufler oder um eine öffentliche Institution handelt bzw. sich mit den Bedienungen für den Kauf von Privatpersonen einverstanden erklärt.

(2)    

(3)    Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Vertragsschluss und Preise

1)      Mit Abschluss der Bestellung des Kunden bei uns gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit wir anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versenden, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots durch das versenden einer Auftragsbestätigung erklären und diese unterschrieben an uns zurückgesandt wird. Die Produktion durch den Hersteller erfolgt nur auf Bestellung und erst nach Eingang der zu leistenden Anzahlung. Der Kauf nach der schriftlichen Erteilung des Auftrags ist daher Verbindlich.  Eine Stornierung oder Änderung der in der Auftragsbestätigung detailliert beschriebenen Ware ist daher grundsätzlich nicht möglich. Besteht der Käufer nach Auftragserteilung dennoch auf die Stornierung des Auftrages, machen wir hier einen Schadensersatzanspruch in der Höhe von 30% des Rechnungsbetrages geltend.

(2)    Die angegebenen Preise sind Netto-Preise. Hinzu tritt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

(3)    Alle Preise verstehen sich zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten.

3. Zahlungsbedingungen; Verzug

(1)   Alle Zahlungen sind nach Rechnungsstellung entsprechend der auf der Auftragsbestätigung / Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu leisten.

(2)    Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(7)    Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1)     Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.

(2)    Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3)    Wir können ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen künftigen, auch anerkannten Bestellungen des Kunden geltend machen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.

5. Lieferung, Transportgefahr, Liefertermine

(1)     Die Ware ist keine Lagerware. Die Produktion und Lieferung erfolgt nur auf Bestellung. Der Kauf ist daher Verbindlich, eine Rücknahme grundsätzlich nicht möglich. Die Lieferzeit ab Bestellung beträgt dann je nach Auslastung des Herstellers circa 8- 12 Wochen. Im Einzelfall kann es auch zu längeren Lieferzeiten kommen. Für Mehrkosten, die direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem Import stehen oder auf der Verzögerung von Lieferungen resultieren, übernehmen wir generell keine Haftung. Dieser Hinweis betrifft beispielsweise die Seefracht, Hafenkosten, Zölle, Nachlauf, Standgelder (Demurrage/ Detention), Lagergelder und Wartezeiten, die durch Störungen/ Verzögerungen in der logistischen Kette verursacht werden, sowie Kosten/Regresse, die entstehen könnten, sollte bei uns und/oder bei Unternehmen, mit denen wir logistisch verbunden sind (Terminals, Depots, Transportunternehmen usw.), eine Einschränkung oder ein Verlust der Handlungs- bzw. Leistungsfähigkeit, z.B. aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen, Quarantänemaßnahmen, behördlichen Anordnungen o.ä., eintreten. Die Mehrkosten sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Ware zur Abholung in unserem Lager bereit gestellt. Auf Wunsch kann gegen Aufpreis auch die Lieferung der Ware ab unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse erfolgen. Die Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Hier muss dann am Abladeort ein Gabelstapler mit entsprechender Hubkraft und Gabellänge vorhanden sein.

(2)    Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestellten Dritten auf den Kunden über. Die Übergabe beginnt zeitgleich mit dem Verladevorgang. Ein Annahmeverzug des Kunden führt zum Gefahrenübergang.

(3)    Wir werden von unserer Leistung frei, soweit wir im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts von unseren Zulieferern selbst nicht rechtzeitig beliefert wurden, es sei denn, wir haben die Nichtlieferung selbst zu vertreten. Der Kunde wird über die fehlende Belieferung unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

(4)    Sofern Vorkasse vereinbart ist, stehen angegebene Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Zahlung. Bei verspäteter Zahlung verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.

(5)    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten gehen zu unseren Lasten. Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen Teillieferung auf den Kunden über. Sofern wir mit ausstehenden Teilleistungen in Verzug geraten oder uns die Lieferung ausstehender Teilleistungen nicht möglich ist, kann ein Nachlass auf den Kaufpreis gewährt werden. Die Höhe das Preisnachlasses muss im Einzelfall auf der Grundlage der nicht lieferbaren Teile festgelegt werden.

5. Eigentumsvorbehalt

(1)     Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

(2)    Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

(3)    Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(4)    Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6. Gewährleistung

(1)     Durch den Überseetransport kann die Ware Abnutzungen am Lack sowie Flugrost aufweisen. Dies beeinträchtigt jedoch nicht die Funktion der Ware und ist kein Grund zur Reklamation.

Abbildungen ähnlich. Alle Angaben ohne Gewähr (Herstellerangaben).

Die Maschinen unterliegen der ständigen Weiterentwicklung durch den Hersteller. Wir sind immer darum bemüht alle Angaben möglichst Aktuell zu halten. Dies gelingt uns allerdings nicht immer. Daher sind alle Angaben unverbindlich.

12 Monate Garantie und Gewährleistung durch den Hersteller.
Der Verkauf richtet sich in erster Linie an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen, im B2B, Händler und Exportgeschäft. Privatpersonen, die Maschinen bei uns erwerben möchten, erklären sich damit einverstanden, die Maschinen zu denselben Konditionen wie Gewerbetreibende, Unternehmen und juristische Personen zu erwerben und werden somit vertraglich gleichgestellt. Der Käufer versichert ausdrücklich und an Eides statt, dass es sich bei ihm um einen Unternehmer, Gewerbetreibenden, Freiberufler oder um eine öffentliche Institution handelt bzw. sich mit den Bedienungen für den Kauf von Privatpersonen einverstanden erklärt. Die Abwicklung im Fall von Garantie, Gewährleistung, Sachmängelhaftung oder Umtauschrecht erfolgt direkt durch den Hersteller.

Garantiebedingungen Gerüst- und Baumaschinenverleih Krall
Garantieerklärung des Herstellers

Die Firma Gerüst- und Baumaschinenverleih Krall fungiert lediglich als Importeur für Gewerbetreibende, Unternehmen oder juristische Personen. Der Verkauf erfolgt in erster Linie an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen, im B2B, Händler und Exportgeschäft. Privatpersonen, die Maschinen bei uns erwerben möchten, erklären sich damit einverstanden, die Maschinen zu denselben Konditionen wie Gewerbetreibende, Unternehmen und juristische Personen zu erwerben und werden somit vertraglich gleichgestellt. Der Käufer versichert ausdrücklich und an Eides statt, dass es sich bei ihm um einen Unternehmer, Gewerbetreibenden, Freiberufler oder um eine öffentliche Institution handelt bzw. sich mit den Bedienungen für den Kauf von Privatpersonen einverstanden erklärt.

Für das erworbene Produkt wird ab dem Datum des Kaufs durch den Hersteller eine einjährige Herstellergarantie gewährt. Der Garantieanspruch gilt Deutschlandweit und gewährt einen Anspruch auf die Übernahme von Reparaturkosten, die durch einen Defekt im Garantiezeitraum auftreten.

Der Garantieanspruch bleibt jedoch nur dann bestehen, wenn der Mangel nicht auf unsachgemäßer Handhabung oder normalen Verschleißerscheinung beruht. Kommt es zum Garantiefall, müssen Sie sich an den oben genannte Hersteller wenden.

Die Garantie gilt ausschließlich für Material- oder Fabrikationsfehler des Produkts. Sie gilt nicht bei:

  • Schäden durch Elementarereignisse (z.B. Blitz, Wasser, Feuer Frost), Unfall, Transport, ausgelaufene Batterien oder unsachgemäße Benutzung
  • Unsachgemäßer Montage, Beschädigung oder Veränderungen des Produkts durch Kunden/ Dritte
  • Missachtung der Sicherheits- und Wartungsvorschriften, Bedienungsfehler
  • Verschleißteilen

Die Garantiezeit (auch für reparierte oder ausgetauschte Teile) wird durch die gesetzliche Herstellergarantie nicht verlängert. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts beginnt kein neuer Garantiezeitraum.

 Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, senden Sie dem Hersteller unter der Angabe der Seriennummer:

  • Eine genaue Fehlerbeschreibung mit Bildern bzw. Videos
  • Eine detaillierte, schriftliche Fehlerbeschreibung in englischer Sprache

Die Seriennummer finden Sie auf dem an der Maschine angebrachten Typenschild.

Der Nachweis ob es sich um einen Garantiefall handelt ist vom Kunden durch die Vorlage von Bildern, Videos und einer ausführlichen schriftlichen Dokumentation zu erbringen. Sollte bei einem vermuteten Garantiefall der Schaden durch die Vorlage von Bildern, Videos und der schriftlichen Dokumentation nicht, oder nur unzureichend erkennbar sein, bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit die Ware bei uns vorzuführen, eine gemeinsame Schadensbegutachtung durchzuführen und diese gemeinsam mit dem Kunden angemessen zu Dokumentieren. Eventuell anfallende Transportkosten sind von Käufer zu tragen.

Bitte beachten Sie:

Sie sind verpflichtet, die Ware bei Anlieferung/ Abholung umgehend auf offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf Vollständigkeit und Transportschäden zu überprüfen und dies auf dem Ablieferbeleg/ Lieferschein der Spedition/ des Händlers zu vermerken und den Fahrer/ Händler gegenzeichnen zu lassen. Nach der Quittierung der Ware sind Sie als Kunde für den Zustand verantwortlich. Reklamationen können dann nicht mehr angenommen werden.

Ansonsten richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit den in den folgenden Absätzen bestimmten Modifikationen.

(2)    Für die Beschaffenheit der Ware ist nur die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen und sonstige Werbung durch uns oder durch den Hersteller. Muster, Materialbeschaffenheit und Struktur der Produkte können von den Angaben auf unserer Website abweichen. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung einschließlich der Abbildungen sind nur annähernde Beschreibungen, soweit nicht für den vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung erforderlich ist. Bei all unseren Angaben handelt es sich um Herstellerangaben. Die Maschinen unterliegen der ständigen Weiterentwicklung durch den Hersteller. Wir sind immer darum bemüht alle Angaben möglichst Aktuell zu halten. Dies gelingt uns allerdings nicht immer. Daher sind alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr.

(3)    Sie sind verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und dem Hersteller offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

(4)    Bei Mängeln leistet der Hersteller entweder Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Die Wahl liegt beim Hersteller. Im Falle der Nachbesserung muss der Hersteller nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

(5)    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ankunft der Ware in unserem Lager. 

(6)    Sollte im Einzelfall die Lieferung gebrauchter Produkte zwischen uns und dem Kunden vereinbart werden, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

7. Haftung

(1)     Unbeschränkte Haftung: Der Hersteller haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Hersteller bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2)    Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Hersteller nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Herstellers.

8. Hinweise zu COVID-19, dem Konflikt in der Ukraine und der Lage im Suezkanal

Um auf die aktuelle Situation reagieren zu können, behalten wir uns auch nach einer Auftragserteilung, Preisänderungen vor. Für Mehrkosten, die direkt oder indirekt aus der Verbreitung des Coronavirus, dem Konflikt in der Ukraine oder der Lage im Suezkanal resultieren, übernehmen wir generell keine Haftung. Dieser Hinweis betrifft beispielsweise sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Import. Unter anderem steigende Einkaufspreise, die Seefracht, Hafenkosten, Zölle, Nachlauf, Standgelder (Demurrage/Detention), Lagergelder und Wartezeiten, die durch Störungen/Verzögerungen in der logistischen Kette verursacht werden, sowie Kosten/Regresse, die entstehen könnten, sollte bei uns und/oder bei Unternehmen, mit denen wir logistisch verbunden sind (Terminals, Depots, Transportunternehmen usw.), eine Einschränkung oder ein Verlust der Handlungs- bzw. Leistungsfähigkeit, z.B. aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen, Quarantänemaßnahmen, behördlichen Anordnungen o.ä., eintreten. Des weiteren kann es aufgrund der momentanen Situation zu erheblich verlängerten Lieferzeiten kommen.

9. Schlussbestimmungen

(1)     Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2)    Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN Kaufrecht“).

(3)    Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und den Kunden an unserem Geschäftssitz.

  

Gerüst- und Baumaschinenverleih Krall * HANDWERKLICHE DIENSTLEISTUNGEN -TECHNIKERBETRIEB-

Kirchenstraße 75 * 66793 Saarwellingen- Reisbach * Tel.: 06838/ 970747 * Fax.: 06838/ 970746 * Mobil: 0160/ 2847285 * Mail: info@geruest-saarland.de

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